Initiative
Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Auskunftsanspruch

Staatliche Stellen sind verpflichtet, Vertretern der Medien alle Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Presse notwendig sind. Er ist Teil des allgemeinen Informationsanspruchs der Presse.

Dieser Anspruch, ohne den die Medien ihre Informationstätigkeit nicht so erfüllen könnten, wie es zum Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates erforderlich ist, ist in allen Landespressegesetzen verankert. In den Pressegesetzen ist zwar nur von der „Presse“ die Rede, doch ist der Rundfunk durch Artikel 5 GG und teilweise durch ausdrückliche Verweisnormen voll mit einbezogen. In § 11 Mediendienste-Staatsvertrag wurden auch die Online-Informationsmedien in den Auskunftsanspruch einbezogen.

Näheres zum Umfang und zur Durchsetzbarkeit des Auskunftsanspruchs siehe: Informationsanspruchs der Presse