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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Erscheinungsort

Der Erscheinungsort ist der Ort, an der das Druckwerk mit Willen des Verlegers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wegen der landesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz entscheidet sich danach, welches Landespresserecht auf die gesamte Publikation anzuwenden ist.

Erscheinungsort ist in aller Regel der Ort, an dem der Verlag seinen Sitz hat. Nicht entscheidend ist dagegen, wo das Medium gedruckt wird. Ebenfalls spielt es nach überwiegender Rechtsauffassung keine Rolle, ob eine Zeitung in unterschiedlichen (Lokal)Ausgaben erscheint.

Die vereinzelt von Gerichten vertretene Auffassung, dass bei Zeitungen mit unterschiedlichen Regional- und / oder Lokalausgaben der Erscheinungsort immer der Sitz der Lokalredaktion sei, wird im allgemeinen nicht akzeptiert. Wäre dies richtig, könnten für ein und dieselbe Zeitung unterschiedliche Rechtsordnungen gelten, wenn ihr Verbreitungsgebiet sich auf zwei Bundesländer erstreckt.

Bei privaten Rundfunkanstalten ist nicht das Recht des Ausstrahlungsortes, sondern das der zulassenden Medienanstalt anzuwenden (so OLG München AfP 98,89 und 01,70). Für den Veranstalter Pro 7 beispielsweise, der in München ansässig ist, gilt so das Recht von Berlin / Brandenburg.

Eine ganz andere Frage ist die nach dem Gerichtsstand bei der Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüchen.