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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Gratisverteilung

Die Zeitungen „15 Uhr Aktuell“, „20 Minuten Köln“ oder „Zeitung zum Sonntag“ waren Gratiszeitungen, die in verschiedenen Städten verteilt wurden. Bisher waren die Versuche, Gratiszeitung in den deutschen Markt einzuführen, nicht erfolgreich. Rechtlich steht ihnen aber nichts entgegen. Zuletzt hatte der DuMont-Verlag versucht, Gratis-Zeitungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte aber, dass solche Zeitungen prinzipiell zulässig sind.

Seit dem Jahr 2000 gibt es einige Urteile, die eine Verteilung von Gratiszeitungen legitimieren. Das Kölner Landgericht beispielsweise urteilte am 3. Februar 2000, dass „…Eine Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen morgendlichen Verteilung einer vollwertigen Tageszeitung unter dem Gesichtspunkt des Vernichtungswettbewerbs deshalb ausscheide, weil sich solche Produkte nicht als gezielte Maßnahme gegen am Ort gleichfalls entgeltliche abgegebene Tageszeitungen darstellen, sondern zu diesen in Wettbewerb treten…“…“…die Verhinderung einer Konkurrenz und die Bewahrung der von der eingeführten Presse eingenommenen Marktanteile ist nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts, genauso wenig wie die Verhinderung neuer Vertriebsformen….“.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2003 kommt zu den Ergebnis: „Unter dem Gesichtspunkt einer Marktstörung ist der unentgeltliche Vertrieb einer durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn er zu Absatzeinbußen der bestehenden Kauf- und Abonnementzeitungen führt. Das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität verbietet es, einer Kauf- und Abonnementzeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen als einer vollständig durch Anzeigen finanzierten Zeitung.“