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Online Lexikon Presserecht

Landesmediengesetz

Sammelbegriff für die von den einzelnen Bundesländern seit Mitte der 80er Jahre in Kraft gesetzten gesetzlichen Regelungen zur Veranstaltung privaten Rundfunks und zur Errichtung entsprechender Kontrollinstanzen (Landesmedienanstalten).

Diese Gesetze enthalten in vielen Fällen zudem Bestimmungen, etwa zur Frequenzzuweisung oder zur Einspeisung von Programmen in Kabelnetze, von denen die jeweiligen Landesrundfunkanstalten tangiert werden.

Nur an einem Mediengesetz sind zwei Länder beteiligt: an dem 1992 geschlossenen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks, der u.a. ORB und SFB zu enger Kooperation verpflichtete.

Wie die Landesrundfunkgesetze werden die Landesmediengesetze von den länderübergreifenden Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag („Staatsvertrag (aller Bundesländer) über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991“) aller Bundesländer überlagert. Er ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem in Deutschland. Näheres über seinen Inhalt lesen Sie hier….