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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Mediendienste

Bei den Informationsangeboten im Internet ist zwischen Telediensten und Mediendiensten zu unterscheiden. Diese unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.

Mediendienste richten sich an die Allgemeinheit, bei ihnen steht die redaktionelle Gestaltung im Vordergrund. Beispiele: elektronische Zeitschriften, redaktionell bearbeitete Portale oder auch Unternehmenspräsentationen.

Für Mediendienste haben die Länder die Regelungskompetenz. Allgemeine Rechtsgrundlage ist der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV).

Im Gegensatz dazu sind Teledienste für eine individuelle Nutzung bestimmt, hier wird dem einzelnen Nutzer ein individuelles Angebot unterbreitet. Beispiele: Access Provider, Datenbanken ohne redaktionell bearbeitete Inhalte, Warenbestellungen oder electronic Banking.

Für die Teledienste liegt die Regelungskompetenz beim Bund, der die Rechte und Pflichten der Anbieter im Teledienstegesetz (TDG) festgeschrieben hat, das mit Wirkung zum 21.12.2001 neu geregelt wurde.

Viele Angebote im Internet sind nur schwer einer dieser beiden Kategorien zuzuordnen. Sie beinhalten sowohl Merkmale eines Teledienstes als auch Merkmale eines Mediendienstes. Wichtig ist diese Unterscheidung hinsichtlich des Datenschutzes. Bei der Haftung für Inhalte sind die Normen des Mediendienste-Staatsvertrages und des Telediensegesetzes jedoch weitgehend gleich, so dass es auf eine konkrete Unterscheidung zwischen Tele – und Mediendienst hier noch nicht ankommt.

Mediendienste-Staatsvertrag

Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste-Staatsvertrag, MDStV) ist ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schafft. Er ist somit das Äquivalent zum Rundfunkstaatsvertrag für die Informationsangebote im Internet.

Der MDStV ist in weiten Teilen wortgleich mit dem Gesetz über Teledienste. Geregelt werden die Rechte und Pflichten der Anbieter. Er enthält Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht), Jugend- und Datenschutz sowie zum Gegendarstellungsrecht.

Der Mediendienste-Staatsvertrag sowie das Teledienstegesetz sollten noch im Jahr 2005 durch das neue Telemediengesetz ersetzt werden – dieses Vorhaben wird aber angesichts der bevorstehenden Neuwahlen nicht realisiert werden können.

Den Wortlaut des Staatsvertrag über Mediendienste in der Fassung vom 1. April 2004 finden Sie unter http://www.lfk.de/