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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Redaktionelle Hilfsbetriebe

Presseredaktionelle Hilfsbetriebe sind alle Unternehmen außerhalb des Verlages, die der Redaktion zuarbeiten. Das sind in erster Linie alle Nachrichtenagenturen, Korrespondentenbüros, Materndienste, Bildbüros usw.. Ihre Produkte gelten presserechtlich als Druckwerke – ob das von ihnen gelieferte Material im einzelnen tatbestandsmäßig dem Druckwerk-Begriff entspricht oder nicht. Daher sind auch Texte, die in elektronischer Form an die Redaktionen geliefert werden, als Druckwerke anzusehen.

Das Presserecht trägt damit der Bedeutung dieser Zulieferer Rechnung, ohne welche die Nachrichtenbeschaffung für die Medien mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Erst dadurch werden die Mitarbeiter der Nachrichtenagenturen, Korrespondentenbüros usw. zu Trägern der Pressefreiheit. Sie erhalten beispielsweise sämtliche Informationsansprüche gegenüber staatlichen Stellen und können sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Andererseits unterliegen die presseredaktionellen Hilfsunternehmen damit auch allen Ordnungsvorschriften des Presserechts.

Presseredaktionelle Hilfsunternehmen sind abzugrenzen von den sogenannten presseexternen Hilfstätigkeiten (Logistik- und Transportdienstleistung, Bildarchivverwaltung u.ä.) , die in enger organisatorischer Anbindung an die Medienunternehmen erfolgen und ohne die ein Funktionieren der Presse und des Rundfunks nicht möglich wäre. Auch diese unterliegen insoweit dem Schutz der Presse.