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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Remissionsrecht

Das Remissionsrecht sichert den Unternehmen des Pressevertriebes das Recht zu, unverkaufte Exemplare von Presseerzeugnissen an den Verlag zurückzugeben (zu remittieren). Grossisten und Einzelhändler erhalten die volle Gutschrift für die nicht verkaufte Ware. Dieses Recht ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für Pressevielfalt und Überall-Erhältlichkeit von Printmedien. Das Gegenstück zum Remissionsrecht ist das Dispositionsrecht des Verlages.

Hätte der Handel das Absatzrisiko für die „leicht verderbliche“ Ware Presse zu tragen, würde er immer nur so viele Presseerzeugnisse einkaufen, wie er glaubt, mit Sicherheit verkaufen zu können. Neue Titel oder Titel mit kleiner Auflage hätten von vornherein kaum eine Chance.
Die Rücknahme aller unverkauften Exemplare und damit die Übernahme des vollen Absatzrisikos durch den Verlag garantiert die Versorgung des Handels mit einer ausreichenden Menge, um alle Verkaufschancen zu nutzen.

Das System hat letztlich dazu geführt, dass die Grosso-Unternehmen als Monopolunternehmen arbeiten. Sie versorgen ein abgegrenztes Gebiet ausschließlich, d.h. die versorgen in diesem Gebiet alle Einzelhändler mit sämtlichen Produkten aller Verlage. So ist eine Mehrfachbelieferung der Einzelhändler ausgeschlossen, die Remission wird vereinfacht und verbilligt. Das gesamte Vertriebssystem wird kostengünstiger.

Verlage haben daher auch keine Belieferungspflicht gegenüber neu auftretenden Grossisten, die zu den Monopolgrossisten in Wettbewerb treten wollen.