Initiative
Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das oberste Kontrollgremium der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung und übt die oberste Programmkontrolle aus. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendauftrags. Deshalb kommen seine Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen und Organisationen, zumeist vertreten durch entsprechende Funktionäre (z.B. der Gewerkschaften, Kirchen, Fraktionen). Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden.

Die Rundfunkräte wählen und beraten den Intendanten und die Mitglieder des Verwaltungsrates. Sie genehmigen den Haushalt sowie den Jahresbericht.

Die einzelnen Aufgaben sowie die Anzahl der Mitglieder eines Rundfunkrates können sich bei den unterschiedlichen Sendeanstalten wegen der unterschiedlichen Gesetzeslage in den Ländern unterscheiden. Die genauen Bestimmungen der einzelnen Rundfunkräte werden von den Bundesländern in entsprechenden Gesetzen festgelegt.

Beim NDR beispielsweise hat der Rundfunkrat 58 Mitglieder, die in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern vertreten. So senden z.B. die in den Landesparlamenten der Länder mit Fraktionen vertretenen Parteien, die Kirchen, die Jüdische Gemeinde in Hamburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein oder Umweltverbände Mitglieder in dieses Gremium.

Der Rundfunkrat bildet mindestens einen Programmausschuss, kann aber weitere schaffen. So gibt es auch den Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Rechts- und Eingabenausschuss. Die Amtszeit des Rundfunkrates beträgt fünf Jahre.

Weil der NDR eine Länder übergreifende Rundfunkanstalt ist, gibt es gemäß § 23 NDR-Staatsvertrag bei jedem Landesfunkhaus noch einen Landesrundfunkrat. Diesem gehören die Mitglieder des jeweiligen Landes im Rundfunkrat an.