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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Werberat

Der 1972 gegründete Deutsche Werberat ist ein selbstdisziplinäres Organ der Kommunikationswirtschaft, die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) zusammengeschlossen ist. Er arbeitet als Moderator zwischen Beschwerdeführern aus der Bevölkerung und den werbungtreibenden Unternehmen – und zwar ausschließlich der Wirtschaftsunternehmen. Für Werbekampagnen der Parteien, Verbände, sozialen Einrichtungen usw. fühlt er sich nicht zuständig.

Empfindet der Werberat Anzeigen oder Kampagnen als anstößig, rassistisch oder frauenfeindlich, ziehen viele Firmen ihre Kampagne freiwillig zurück oder ändern sie, ohne dass dies in der Öffentlichkeit groß bekannt wird. Ansonsten muss der Rat eine öffentliche Rüge aussprechen.

Der Werberat setzt sich für die Einhaltung der „Internationalen Verhaltensregeln für die Werbepraxis“, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendwerbung ein. Die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft finden sich im Internet:
http://www.interverband.com/dbview/owa/assmenu.homepage

Vier zentrale Maßstäbe bilden die Grundlage für die Entscheidungen des Deutschen Werberates:

  • die allgemeinen Gesetze,
  • die werberechtlichen Vorschriften, die Unlauterkeit und Irreführung in der Werbung untersagen,
  • die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für die Werbung mit und vor Kindern im Fernsehen und Hörfunk sowie für die Bewerbung von alkoholischen Getränken,
  • die jeweilige gesellschaftlich herrschende Auffassung über Sitte, Anstand und Moral.

Information:
Deutscher Werberat, Am Weidendamm 1A, D-10117 Berlin, Telefon 030-59 00 99-700, Fax 030-59 00 99-722, werberat@werberat.de, http://www.interverband.com/u-img/69392/werberat_home_ab_16_7.htm