Online Lexikon Presserecht
Amtliche Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung ist eine an die Öffentlichkeit gerichtete förmliche Willensäußerung einer Behörde mit amtlich bestimmtem Inhalt. Dazu gehören die offiziellen Mitteilungen, für die eine öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sind auch alle Mitteilungen einer Gemeindeverwaltung, über die nur sie verfügt und die deshalb nur von ihr publiziert werden können, amtliche Mitteilungen – zum Beispiel die Termine für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung oder die Einladungen zu Rats- oder Ausschusssitzungen. Viele Gemeinde unterhalten zur Verbreitung ihrer amtlichen Bekanntmachungen eigene Amtsblätter, andere lassen sie in der Tageszeitung abdrucken.
Für amtliche Bekanntmachungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann verlangen, dass ihm diese nicht später als seinen Mitbewerbern zugeleitet werden. Allerdings ist die Behörde nicht verpflichtet, von sich aus allen Presseorganen ihre amtlichen Bekanntmachungen zuzustellen