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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Berufszugang

Der Zugang zum Beruf des Journalismus ist frei, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt – jeder kann sich Journalist nennen. Dies entspricht der liberalen Auffassung, das jede Normierung journalistischer Berufszugänge für unvereinbar mit der Pressefreiheit sei.

Eine systematische, obligate Ausbildung für Journalisten hat es hier – auch im geschichtlichen Rückblick – nie gegeben. In der Praxis setzte sich (neben Journalistenschulen und Studiengängen) das zumeist zweijährige Volontariat in der Presse durch. Dieses ist heute, in der Regel in Anschluss an eine abgeschlossene Hochschulausbildung, Zugangsvoraussetzung für Redakteursstellen in allen Bereichen der Medien.