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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Offener Kanal

Seit August 1985 können Bürgerinnen und Bürger in vielen Regionen von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch im Radio und Fernsehen Gebrauch machen. Sie können selbst produzierte Sendungen im sogenannten Offenen Kanal ausstrahlen. Offener Kanal nennt man einen Hörfunk- oder Fernsehsender, dessen Programm von Bürgern gestaltet und verantwortet wird. Die Offenen Kanäle gehören nach allgemeinem Verständnis zum Bereich der Bürgermedien bzw. des Bürgerrundfunks.

Die offenen Kanäle bieten Sendezeit, sowie technische und personelle Unterstützung bei der Produktion der Beiträge an. Sie sind den von den Nutzerinnen und Nutzern selbst produzierten Sendungen ausschließlich vorbehalten. Werbung ist grundsätzlich verboten. Die Sendungen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Personen, die eine Sendung produziert haben, sind für diese Sendung rechtlich auch persönlich verantwortlich. Bei Rechtsverstößen tragen sie die Folgen.

Offene Kanäle in Deutschland entstanden im Kontext der Einführung des privaten Rundfunks ab 1984. Ausgangspunkt der durch die Expertenkommission Offener Kanal getragenen Diskussion waren damals die Erfahrungen mit Public Access Channels in den USA. Der Name Offener Kanal wurde von einem nichtkommerziellen lokalen Fernsehsender in Wil/Schweiz übernommen. In einigen Bundesländern wie Sachsen und Bayern gibt es überhaupt keine Offenen Kanäle. In anderen (Saarland, Hamburg) wurden sie per Gesetz eingestellt. Derzeit gibt es über 60 dieser Bürgerfernsehstudios in Deutschland.