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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Content-Provider

Content-Provider ist derjenige, der im Internet eigene Inhalte zur Nutzung durch Dritte bereithält. Er ist gem. § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) nach den allgemeinen Gesetzen stets und uneingeschränkt für die Rechtmäßigkeit der von ihm ins Internet gestellten Inhalte verantwortlich. § 7 Abs. 1 TMG ist also keine sogenannte haftungsbegründende Norm, sondern stellt lediglich klar, dass der Content-Provider nach den allgemeinen Bestimmungen des Zivil- und Strafgesetzes haftet. Dem Content-Provider stellt das TMG den Host- und Acess-Provider gegenüber.