Online Lexikon Presserecht
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetze und Verordnungen müssen über ein Gesetzblatt öffentlich bekannt gemacht werden, das ist der förmliche Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Zu diesem Zweck unterhalten Bund und Länder solche Gesetz- und Verordnungsblätter, in denen auch öffentliche Ausschreibungen und andere amtliche Bekanntmachungen abgedruckt werden.
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