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Online Lexikon Presserecht

Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht, vor Gericht eine Zeugenaussage zu verweigern. Ein solches Recht haben z.B. enge Verwandte eines Angeschuldigten, aber auch Zeugen, die sich durch eine Aussage selbst belasten würden.

Auch bestimmte Berufsgruppen sind berechtigt, vor Gericht Aussagen zu verweigern: Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und auch Mitarbeiter der Medien. Die grundsätzliche Pflicht zur Zeugenaussage wird bei ihnen durch das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt.

Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt Journalisten, in bestimmten Fällen auch andere Mitarbeiter der Medien, davor, ihre Informationsquellen durch die Pflicht zur umfassenden Aussage offen legen zu müssen. Es schützt die Pressefreiheit und die öffentliche Aufgabe der Presse und ist somit verfassungsrechtlich gesichert.

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Presseangehörigen ist sowohl in der Strafprozess- und der Zivilprozessordnung als auch in einigen der Pressegesetze der Länder geregelt.

Zu den Einzelheiten siehe das Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht