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Online Lexikon Presserecht

Entlehnung

Die Entlehnung ist ein Begriff des Urheberrechts: Von einer unbewussten Entlehnung spricht man, wenn einem Autor an sich geschützte Formulierungen oder einem Fotografen das unverkennbar gleich arrangierte Motiv als abhängige Nachschöpfung unwillentlich unterlaufen. Diese sind dann weder ein Plagiat, weil sie unbewusst erfolgten und der Vorsatz fehlte, noch eine freie Bearbeitung des ursprünglichen Werkes. Ohne (nachträgliche) Zustimmung des Urhebers ist auch die unbewusste Entlehnung in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung. In der Praxis kann es aber oft streitig sein, ob eine Formulierung als unbewusste Entlehnung oder als freie Benutzung zulässig ist.