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Online Lexikon Presserecht

Presseausweis

Ein Presseausweis dient dem Nachweis der journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten. Zum Beispiel ist er bei Behörden für journalistische Anfragen vorzulegen, wenn der in den Landespressegesetzen rechtlich verbürgte Auskunftsanspruch geltend gemacht werden soll, oder er ist die Grundlage für die Akkreditierung bei den Messegesellschaften. Aufgrund des Art. 5 GG hat der Staat die Ausstellung von Presseausweisen an die entsprechenden Gewerkschaften, Berufsverbände und Jugendmedienorganisationen delegiert.

Der bundeseinheitliche Presseausweis wird auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz zurzeit gegen Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit über die beiden Gewerkschaften für hauptberufliche Journalisten (DJV und ver.di / dju) sowie die beiden Verlegerverbände (Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V.) ausgestellt. Der Nachweis der Hauptberuflichkeit ist bei den Gewerkschaften durch einen Einkommensnachweis zu erbringen.