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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Alterserfordernis

Zu den persönliche Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur nach den Landespressegesetzen gehört, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. Deshalb muss der verantwortliche Redakteur volljährig sein.

Eine Ausnahme gilt allerdings für bestimmte Jugendmedien: Das Alterserfordernis gilt nicht für Druckwerke, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden – das heißt, der verantwortliche Redakteur eine von Jugendlichen gestalteten und herausgegeben Jugendzeitschrift darf auch jünger sein als 18 Jahre.