Online Lexikon Presserecht
Herausgeber
Der Begriff des Herausgebers ist presserechtlich nicht klar definiert. Im Allgemeinen versteht man unter dem Herausgeber die Person, die bei der Gestaltung eines Druckwerkes die publizistische Richtlinienkompetenz innehat. Herausgeber in diesem Sinne kann nur eine natürliche Person sein.
Dies muss aber in der Praxis nicht so sein. Nicht selten repräsentieren Altverleger oder pensionierte Chefredakteure im Ruhestand mit ihrem guten Namen als Herausgeber, ohne im Verantwortungsgefüge von Verlags und Redaktion tatsächlich eine wesentliche Rolle zu spielen.
Konkret ist die presserechtliche Rolle des Herausgebers also immer davon abhängig, in welchem Umfang ihm der Verleger einzelvertraglich Aufgaben und Befugnisse bezüglich des redaktionellen Inhalts übertragen hat. Erst aus dieser Übertragung entstehen dann die Verantwortung und die presserechtliche Haftung.
Bei Selbstverlag ist der Verfasser oder Herausgeber „Verleger“, einen Verleger daneben gibt es nicht – daher der Name Selbstverlag