Initiative
Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Duales Rundfunksystem

Unter einem dualen Rundfunksystem versteht man das gleichzeitige Existieren von privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, so wie es in Deutschland seit 1984 der Fall ist. In zwei grundlegenden Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht in den 80er Jahren

  • die Zulassung privater Rundfunkveranstalter als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (1981),
  • eine Art verfassungsrechtlicher Bestandsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen.

Nach der Auffassung des höchsten deutschen Gerichts kann Privatrundfunk allein den öffentlichen Kommunikationsauftrag, der sich aus Art.5 GG ableitet, alleine nicht erfüllen. Die Finanzierung durch Werbeeinnahmen berge immer die Gefahr eines nur nach Quotengesichtspunkten konzipierten Programms. Als Ausgleich müssten daher die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Art Grundversorgung gewährleisten, die sich an inhaltlichen Standards, der allgemeinen Verfügbarkeit und gesicherten Meinungsvielfalt orientiert.

Privatrundfunk ist im Umkehrschluss danach neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten nur so lange zulässig, wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten im öffentlichen Auftrag diese Grundversorgung sichern.

Zugleich nimmt das Bundesverfassungsgericht den Staat in die Pflicht, den Pluralismus als Grundprinzip des Rundfunks zu sichern. Da der Binnenpluralismus, nach dem die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter funktionieren, auf private Anbieter nicht zu übertragen ist, forderten die Verfassungsrichter, dass bei ihrer Zulassung auf so viel Außenpluralismus wie möglich zu achten ist. Die Landesmedienanstalten haben danach die Aufgabe, auf eine pluralistische Meinungsvielfalt durch eine Vielzahl von unterschiedlichen privaten Programmanbietern zu achten.

Basis des Privatrundfunks sind die Landesmediengesetze, die nach dem Rundfunk-Urteil vom 1981 erlassen wurden und die innerhalb des dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.