Online Lexikon Presserecht
Intendantenprinzip
Der Intendant ist der Leiter und gesetzliche Vertreter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Er führt die Geschäfte des Hauses und trägt nach dem sogenannten Intendantenprinzip auch die Gesamtverantwortung für die Programmgestaltung. Verantwortlich ist er dem Rundfunkrat, in dem die Vertreter der gesellschaftlichen Kräfte sitzen, die ihn gewählt haben.