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Online Lexikon Presserecht

Mantelprogramm

Als Mantelprogramm (auch Rahmenprogramm) wird ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das kleinen, zumeist lokalen Hörfunk- oder Fernsehsendern als Ergänzung zu ihren eigenen Sendungen dient. Diese sind häufig finanziell nicht in der Lage, rund um die Uhr ein Vollprogramm zu präsentieren. Um ihre Sendezeit zu füllen, übernehmen sie ganz oder teilweise das Programm eines entsprechenden Mantelprogramm-Anbieters.

Es gibt anonyme Mantelprogramme, die durch den Hörer bzw. Zuschauer namentlich nicht identifizierbar sind. Hörfunkmoderatoren dieser Anbieter starten zum Beispiel die Jingles der Abnehmer des Mantelprogramms fern, so dass die Hörer den Eindruck haben, einen regionalen Sender zu hören. Oder es wird neutral von „unserem Sender“ gesprochen, anstatt das Sendegebiet oder den Sendernamen zu nennen. Dieses Prinzip wird z.B. in Deutschland bei den Lokalradios in Nordrhein-Westfalen durch den Mantelprogramm-Anbieter Radio NRW, in Sachsen durch den Anbieter SLP und in Bayern durch den Anbieter BLR praktiziert.

Alternativ ist auch die Übernahme eines Programms möglich, das über andere Verbreitungswege auch als eigenständiger Sender auftritt. In Brandenburg praktiziert dies BB Radio als Mantelprogramm-Anbieter für seine lokalen Partner. Der Lokal-TV-Sender TV Angermünde sendet täglich eine halbe Stunde und verbreitet in der übrigen Zeit den auch überregional sendenden Fernsehsender RTL.

In den USA fungieren viele regionale Fernsehsender als Affiliates von Fernseh-Networks. Das hierbei angewandte Konzept ist das genaue Gegenstück zu Mantelprogrammen: die Affiliates sind selber für ihr Rahmenprogramm verantwortlich, nur in der Prime Time wird das von den Networks zur Verfügung gestellte Programm übernommen.

Eine alternative Möglichkeit der Übernahme von Inhalten stellt die sogenannte Content-Syndication dar, diese bildet in den USA die Hauptprogrammquelle des Rahmenprogramms der Network-Affiliates.