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Online Lexikon Presserecht

Copyright

Ein Copyright-Vermerk (Symbol: ©) oder auch Urheberrechtshinweis ist der Hinweis darauf, dass ein Anspruch des Urhebers auf dieses Werk besteht. Er bezeichnet im angloamerikanischen Rechtskreis das Recht, eine Sache bzw. ein Werk zu vervielfältigen.

Dieser Vermerk ist nach deutschem Recht im Grunde überflüssig, denn das Urheberrecht gilt automatisch. Der Copyright-Vermerk schadet allerdings auch nicht und hat insofern auch eine praktische Bedeutung, als jeder mögliche Zweifel über die Verwertbarkeit von vornherein ausgeschlossen wird.

Das Datum der Veröffentlichung, das meistens hinzugefügt wird, lässt einen gewissen Rückschluss darauf zu, ob das Werk nach Ablauf der gesetzlichen Fristen eventuell als gemeinfrei betrachtet und deshalb frei verwendet werden kann – verlassen darf man sich aber darauf nicht.

Die Verwendung des Copyright-Vermerks ist geschichtlich entstanden. Das Copyright musste in den USA bis vor einigen Jahren noch explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. Das Werk musste früher in das Register eingetragen sein und es musste mit einem Copyright-Vermerk versehen sein, damit es geschützt war, da man ursprünglich von der Freiheit des Nachdrucks ausging.