Initiative
Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Amtsblatt

Amtsblatt ist eine anderer Begriff für das Amtliche Bekanntmachungsblatt, über das Stadte, Gemeinden und Kreise verfügen. Dieses sieht zwar oft aus wie einer Zeitung, ist aber keine. Das amtliche Bekanntmachungsblatt muss durch seine Bezeichnung auf seinen amtlichen Charakter und den Träger der öffentlichen Verwaltung, der es herausgibt, hinweisen. Häufig ist es jahrgangsweise fortlaufend nummeriert und einzeln oder im Abonnement kostenlos zu beziehen. Es muss den amtlichen Text deutlich vom nichtamtlichen Text trennen; der nichtamtliche Text kann auch von einem Dritten herausgegeben werden.

Sofern der Druck und Vertrieb des amtlichen Bekanntmachungsblattes Dritten übertragen ist, ist der Gemeinde hinreichende Einflussmöglichkeit auf Inhalt, Erscheinungsweise und Vertrieb einzuräumen, so dass es bei Bedarf jederzeit erscheinen kann und die Kenntnisnahme der Öffentlichkeit gewährleistet ist.