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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Kontrollfunktion

Politische Beteiligung der Bürger wird erst möglich, wenn diese möglichst umfassend informiert sind bzw. sein können. Untrennbar mit der Informationsfunktion ist die Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien verbunden. Sie verbreiten die entsprechenden Informationen, sie erläutern politische Zusammenhänge, kommentieren politische Ereignisse und kritisieren Missstände.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies so formuliert: „In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung. Sie fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidung auch in Einzelfragen der Tagespolitik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können.“

Aus dieser öffentlichen Aufgabe der Medien begründet sich letztlich die institutionelle Garantie in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: Er stellt die freie Presse als Institution unter Schutz stellt, woraus sich staatliche Schutzpflichten für ein freies Pressewesen ergeben.

Medien als „vierte Gewalt“

Die Massenmedien bestimmen wesentlich die politische Diskussion und den Stimmungstrend in der Bevölkerung, daher haben sie eine besondere Verantwortung. Deshalb sind sie oft als 4. Gewalt im Staat bezeichnet worden – neben der gesetzgebenden, der exekutiven und der rechtsprechenden Gewalt. Stets ist das mehr Metapher als Realität gewesen. Rechtlich ist es jedenfalls nicht zutreffend.

In keiner westlichen Demokratien ist ein Verfassungsauftrag im Sinne einer Vierten Gewalt fest geschrieben. Die Mehrzahl der Journalisten verfügt auch nicht über die erforderliche Kompetenz, einen solchen Auftrag auszufüllen. Hinzu kommt eine unübersehbare Tendenz zahlreicher Medien zur Skandalisierung, von der viele meinen, dass sie der Demokratie nicht besonders förderlich sei und zur Politikverdrossenheit der Bürger beitrage. Wo der ökonomische Erfolg der Medienunternehmen die journalistische Ethik diktiert, ist ein Selbstverständnis der Medien als einer 4. Gewalt mehr als fragwürdig.

Nicht zuletzt sind die Massenmedien selbst mächtige Institutionen, die eigene Interessen vertreten und daher im Grunde selbst einer Kontrolle bedürften. Dass eine solche durch die Pluralität der Medien und gegenseitige Beobachtung und Kritik gewährleistet wäre, mag niemand so recht glauben.

Zeitung, Radio und Fernsehen nehmen in pluralistischen Systemen keine staatlichen Funktionen wahr – auch nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der von vielen als „staatlicher Rundfunk“ bezeichnet wird und dem man eine große Nähe zu den politischen Parteien nachsagt. Den Medien als Teil der Gesellschaft also kann nicht zugestanden werden, eine Art eigenständige vierte Gewalt neben den Institutionen des demokratischen Staates zu sein. Im parlamentarischen Regierungssystem obliegt in erster Linie der Opposition die Aufgabe der Kritik und Kontrolle der Regierung. Allerdings wird diese unterstützt und ergänzt durch die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien.

Kritik und Kontrolle als öffentliche Aufgabe

Ohne Presse, Hörfunk und Fernsehen, die Missstände aufspüren und durch ihre Berichte unter anderem parlamentarische Anfragen und Untersuchungsausschüsse anregen, liefe die Demokratie Gefahr, der Korruption oder der bürokratischen Willkür zu erliegen.

Die Betroffenen wehren sich häufig mit dem Argument, sie seien Kampagnen der Medien ausgesetzt. Dabei ist stets daran zu erinnern: Nicht jene, die Mängel aufdecken, schaden dem Staat, sondern diejenigen, die für solche Missstände verantwortlich sind.

Kritik als bewertendes Element und Kontrolle als investigatives Moment können auf unterschiedliche Weise ausgeübt werden:

  • Dritte erhalten die Möglichkeit, mit Kritik- und Kontrollaussagen in Zeitung, Radio oder Fernsehen zu Wort kommen, um beispielsweise auf Missstände in der Gesellschaft oder inkonsistente Entscheidungen der Politik hinzuweisen.
  • Die Journalisten selbst machen Missstände in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur öffentlich bekannt oder beurteilen in meinungsbetonten Beiträgen (Kommentaren, Glossen und Leitartikeln) politisches Handeln nach sorgfältiger Abwägung wichtiger Argumente.

Der besonderer Wert der Kritik- und Kontrollfunktion der Massenmedien besteht darin, dass der von politischen Entscheidungen betroffene Bürger in die Lage versetzt wird, sich über gesellschaftliche Vorgänge ein umfassendes, kritisches Bild zu verschaffen.