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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Volontariat

Das Volontariat ist eine im Gegensatz zur Lehre gesetzlich nicht geregelte Ausbildung als Journalist. Der Zugang zum Beruf des Redakteurs ist ungeregelt. Jedwede Normierung journalistischer Berufszugänge gilt als unvereinbar mit der Pressefreiheit.

Ein Volontariat dauert je nach Vorbildung zwischen 12 und 24 Monaten, in denen der Volontär üblicherweise in den verschiedenen Redaktionen einer Zeitung oder einer Fernseh- und Rundfunkanstalt tätig ist, redaktionelle Abläufe kennenlernt und so genanntes „journalistisches Handwerk“ einübt. Zusätzlich werden Volontäre für einige Wochen zu zentralen Ausbildungskursen geschickt. Gesetzliche Ausbildungsbestimmungen gibt es nicht. Das Volontariat ist auch erst seit 1990 tariflichen Bindungen unterworfen.

In der Praxis sind Volontäre oft weitgehend wie normale Redakteure eingesetzt.

Absolventen einer Journalistenschule können direkt als Redakteure eingestellt werden – die meisten Tageszeitungen bestehen trotzdem auf dem zusätzlichen Volontariat. Teilweise sind auch Kurse an Journalistenschulen Teil eines Volontariats, so dass der Volontär – vergleichbar mit einem Auszubildenden – einen Teil der Zeit an der Schule und einen Teil in der Redaktion verbringt.