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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Flugblatt

Das Flugblatt ist zwar keine periodische Druckschrift, unterliegt aber ebenfalls dem Presserecht. Alle Landespressegesetze schreiben vor, dass Druckwerke ein Impressum haben müssen.

Auch unter jedem Flugblatt muss deshalb der Name und die Anschrift sowohl des presserechtlich Verantwortlichen wie auch des Druckers stehen. Der Sinn dieser Vorschrift liegt auf der Hand: Ist das Flugblatt beleidigend oder verstößt sonst wie gegen das Strafgesetzbuch, steht der Schuldige gleich mit drauf.

Wurde das Impressum einfach vergessen, ist eine Geldbuße fällig. Wenn ein Flugblatt jedoch einen strafbaren Inhalt hat und jemand glaubt, durch ein fehlendes Impressum nicht erwischt zu werden, sind Höchststrafen bis zu einem Jahr Gefängnis vorgesehen.