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Online Lexikon Presserecht

Binnenpluralismus

Pluralismus ist das Grundprinzip der deutschen Rundfunkordnung: „Es liegt (…) in der Verantwortung des Gesetzgebers, dass ein Gesamtangebot besteht, in dem die für die freiheitliche Demokratie konstitutive Meinungsvielfalt zur Darstellung gelangt. Es muss der Gefahr begegnet werden, dass auf Verbreitung angelegte Meinungen von der öffentlichen Meinungsbildung ausgeschlossen werden und Meinungsträger, die sich im Besitz von Sendefrequenzen und Finanzmitteln befinden, an der öffentlichen Meinungsbildung vorherrschend mitwirken (…) Dies ist sicher nicht mit letzter Gewissheit möglich; zumindest muss aber eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich in dem gesetzlich geordneten Rundfunksystem eine solche gleichgewichtige Vielfalt einstellt.“ (3. Rundfunkurteil des BVerfG vom 16.06.1981 = BVerfGE 73,118)

Um die Meinungsvielfalt im Rundfunk zu sichern, schrieb das Verfassungsgericht in seinem 3. Rundfunk-Urteil vom 16. Juni 1981 entweder eine binnenpluralistische oder eine außenpluralistische Struktur der Programmanbieter vor.

Bei einer binnenpluralistischen Struktur des Rundfunks soll jeder einzelne Sender möglichst alle in der Gesellschaft vertretenen Meinungsrichtungen in seinem Programm zu Wort kommen lassen. Die Vielfalt der Meinungsrichtungen muss dann auch in der Zusammensetzung der Kontrollräte innerhalb des Rundfunkveranstalters deutlich werden. Dies ist das Prinzip, auf das die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter bis heute verpflichtet sind.

Bei der außenpluralistischen Struktur wird ähnlich wie bei der privatwirtschaftlichen Presse die verfassungsrechtlich gebotene Meinungsvielfalt durch eine große Vielfalt der Anbieter erreicht. Diese zu sichern ist die Verantwortung der Landesmedienanstalt: durch geeignete Auswahl bei der Zulassung der Veranstalter muss sie dafür sorgen, dass das Gesamtangebot der inländischen Programme der gesellschaftlichen Meinungsvielfalt möglichst nahe kommt. Auch in diesem Fall muss allerdings der einzelne Sender ein Mindestmaß an Sachlichkeit und Achtung anderer Standpunkte garantieren.