Initiative
Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Aus der Spruchpraxis des Deutschen Presserates

Eigenmarketing der Zeitung verstoßt nicht gegen Trennungsgebot

Eine Lokalzeitung veröffentlichte einen Beitrag „Die Börse hautnah erfahren“ über eine Aktion, die die Zeitung gemeinsam mit der Sparkasse der Stadt anbot: In einer siebenstündigen Veranstaltungen zum Preis von 69 Euro sollten die Leser Börsenwissen vermittelt bekommen. Eine Leserin beschwert sich: Bei der Veröffentlichung handele es sich um Werbung für eine kostenpflichtige Veranstaltung der Sparkasse mit dem Zeitungsverlag, die als redaktioneller Beitrag präsentiert wurde. Dies sei eine Verletzung des Trennungsgrundsatzes. Die Chefredaktion wies den Vorwurf zurück. Veranstalter sei der Zeitungsverlag, deshalb sei es eine eigene Veranstaltung. Der Preis von 69 Euro decke die entstehenden Kosten, kommerzielle Gewinne seien nicht erzielt worden. Auch enthalte der Beitrag keine Produktwerbung für die Sparkasse. Ein Verzicht auf solche Angebote würde die Ratgeberfunktion der Zeitung einschränken und einen Qualitätsverlust der Leser-Blatt-Bindung nach sich ziehen.

Der Presserat wies die Beschwerde zurück, da er keine Verletzung der Ziffer 7 des Pressekodex erkennen konnte. Dem Leser werde klar, dass die Zeitung für eine eigene Veranstaltung wirbt. Es handele sich um Eigenmarketings, das nicht mit unabhängiger redaktioneller Berichterstattung verwechselt werden könne.
Nocvh mehr erfahren Sie unter http://www.drehscheibe.org/presserecht/pr_verstossggziff7_VI.html