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Europäischer Flüchtlingsfonds

Nach der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 28.09.2000 wird für einen Zeitraum von fünf Jahren (2000 bis 2004) ein Europäischer Flüchtlingsfonds errichtet. Er soll Leistungen unterstützen und fördern, die die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Integration und Rückführung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern erbringen.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat die Aufgabe der nationalen Zentralstelle zur Verwaltung des Fonds übernommen. Anträge auf Fördermittel können staatliche Stellen und private Organisationen wie Verbänden, Vereinen , Stiftungen u.ä. stellen. Der erste Teil der Durchführungsbestimmungen vom 20.03.2001 wurde im Internet bekanntgegeben: www.europa.eu.int/eur-lex , der zweite Teil fehlt noch. Im Einvernehmen mit der Kommission hat das Bundesministerium des Innern eine Übergangsrichtlinie erlassen, die das Fortsetzen des Vergabeverfahrens erlaubt.

Die Kommission hat mit Entscheidung vom 03.04.2001 den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Kofinanzierung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 genehmigt. Damit stehen für das Jahr 2000 ein Gesamtbetrag von EUR 6.208.898,78 und für das Jahr 2001 EUR 8.391.363,30 gesichert zur Verfügung. Für das Jahr 2002 werden der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich EUR 7.639.508,02 zur Verfügung gestellt. Anträge mussten bis5.9.2001 gestellt sein.


Recherchehinweise zum Thema:

www.bafl.de/bafl/template/index_fluechtlingsfonds.htm
www.european-refugee-fund.org