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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Fehlerhafte Veröffentlichung

Wird die Gegendarstellung nicht entsprechend den gerichtlichen Anordnungen unter Verstoß gegen das Glossierungsverbot veröffentlicht, so wird der Veröffentlichungsanspruch des Betroffenen dadurch nicht ordnungsgemäß erfüllt. Er kann die erneute Veröffentlichung verlangen. Dieser Anspruch ist durch ein Erzwingungsverfahrens gemäß § 888 ZPO durchsetzbar.

Der Anspruchs ist auch dann nicht erfüllt, wenn eine Sender die Gegendarstellung innerhalb einer bestimmten Sendung auszustrahlen hätte, sie tatsächlich aber erst nach Ende der Sendung (Abspann) verlesen lässt.

Im Einzelfall kann die Nichtbeachtung einer gerichtlichen Abdruckanordnung unbeachtlich sein, sofern sie berechtigte Interessen des Betroffenen nicht verletzt und die Wirkung der Gegendarstellung gegenüber dem Publikum nicht beeinträchtigt. Das hat das Landgericht Köln in einem Fall angenommen, in dem der Verlag verpflichtet war, die Gegendarstellung auf dem Titelblatt anzukündigen, tatsächlich dort aber ein „Dementi“ der Betroffenen angekündigt, die Gegendarstellung unter dieser Überschrift im Heftinneren ordnungsgemäß veröffentlicht wurde und der Verlag der dementierenden Gegendarstellung einen eigenen Widerruf folgen ließ.