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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz

Die EU-Richtlinie 95/46/EG von 1995 zwang den deutschen Gesetzgeber dazu, das Bundesdatenschutzgesetz zu ändern und das Medienprivileg deutlich zu beschneiden.

Ein Ende des Medienprivilegs in seiner bisherigen Form hätte aber nicht nur bedeutet, dass jede Redaktion einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten hätte benennen müssen. Das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht und der Korrekturanspruch wäre auch auf die Medienbetriebe zugekommen. Man hätte sich auf verschärfte Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen einstellen müssen.

Die Intervention der Journalisten- und Verlegerverbände und des Deutschen Presserats erreichte, dass ein neues Modell der Freiwilligen Selbstkontrolle des Redaktionsdatenschutzes eingeführt wurde. Fachleute bezweifeln, dass es in vollem Umfang mit dem europäischen Recht konform ist.

Das System der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz beim Presserat soll sicherstellen, dass die Presse freiwillig und in eigener Verantwortung die datenschutzrechtlichen Anforderungen im redaktionellen Alltag umsetzt. Die geschieht vor allem durch:

  • die Datenschutzrichtlinien im Pressekodex,
  • eine Selbstverpflichtungserklärung der Verlage, den Pressekodex und die Grundsätze zum Redaktionsdatenschutz einzuhalten
  • die Arbeit eines speziellen Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz
  • ein Beratungsangebot für Redaktionen und Verlage
  • einen Präventionskatalog zur Datensicherheit
  • eine regelmäßige Berichterstattung über die Situation des Redaktionsdatenschutzes in den Redaktionen und Verlagen.

In Ziffer 8 Pressekodex heißt es jetzt: „Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.“ Ziffer 3 fordert neben der Richtigstellung nun auch deren Dokumentation. Unter Wahrung des Informantenschutzes erhält der von einer Veröffentlichung Betroffene einen Auskunftsanspruch gegenüber der Redaktion über seine personenbezogenen Daten.

Bestandteil der Vereinbarung war auch die Pflicht zu regelmäßiger Berichterstattung.

Der Deutsche Presserat hat am 29.01.2004 den ersten Tätigkeitsbericht zum Thema „Datenschutz in Redaktionen“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 165 Seiten umfassende Bericht wurde Bundesinnenminister Otto Schily in Berlin überreicht. Veröffentlicht wurde darin erstmalig auch die Auswertung einer vom Presserat durchgeführten Umfrage zur Situation des Datenschutzes in den Presse-Redaktionen. Diese Umfrage erfasst nicht nur den Status quo. Sie bildet gleichzeitig die Ausgangsbasis für die kommenden Aktivitäten der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz, mit denen Datenschutz in Redaktionen noch weiter gestärkt werden wird.