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Online Lexikon Presserecht

Leserbriefe kürzen

Wie weit darf ich Leserbriefe kürzen?

Problematische Aussagen in einem Leserbrief einfach zu streichen, ist nicht immer der Königsweg. Auch wenn es sich die Redaktion auf ihrer Leserbriefseite ausdrücklich vorbehält, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen, sind ihr hierbei Grenzen gesetzt.

Der Redakteur darf weniger wichtige Passagen weglassen und so den Leserbrief auf die Kernaussage reduzieren. Er kann auch ganze Themen weglassen, wenn ein Brief zu mehreren Themen Stellung bezieht.

Der ausdrückliche Kürzungsvorbehalt berechtigt allerdings nicht dazu, Leserbriefe sinnentstellend zusammenzustreichen. Dadurch würde das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Leserbriefschreibers verletzt.

Wichtig: Erklärt der Schreiber ausdrücklich, er sei weder mit einer Kürzung noch mit einer redaktioneller Bearbeitung einverstanden, muss die Redaktion den Text unverändert abdrucken oder auf den Abdruck verzichten.