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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Nichterfüllung der Abdruckpflicht

Entspricht der „Redaktionsschwanz“ den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen nicht, so ist die Abdruckpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Die Folge:

1. Der Betroffene kann erneut die Veröffentlichung verlangen. Dieser Anspruch ist im Wege des Erzwingungsverfahrens gemäß §888 ZPO durchsetzbar.

2. Unter Umständen wird ein Bußgeld verhängt. Denn in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Saarland wird eine unzulässige Glossierung als Ordnungswidrigkeit geahndet.