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Online Lexikon Presserecht

Persönliche Einwilligung ist nicht ersetzbar

Die Genehmigung von Behörden, Organisationen oder Anstalten, hausintern recherchieren und fotografieren zu dürfen, ersetzt nicht die Einwilligung der dort tätigen oder auftretenden Personen. Die Erlaubnis einer Gefängnisleitung etwa, in der Anstalt Aufnahmen zu machen, macht die Einwilligung des einzelnen Häftlings nicht überflüssig.

Gleiches gilt für alle Foto-Shootings in Unternehmen, Arbeitsämtern, Sozialeinrichtungen oder Polizeidienststellen: Die Einwilligung jedes einzelnen Abgelichteten muss stets gesondert eingeholt werden.

Vor allem: Wer von einer Schulleitung eingeladen wird, auf dem Schulhof und in den Klassen zu fotografieren, hat sich noch nicht die Bildrechte der Kinder gesichert. Es führt kein Weg daran vorbei, die Eltern zu fragen, denn Minderjährige können keine rechtswirksame Einwilligung erteilen.

Wichtig:

Auch ein vorübergehend in seiner Geschäftsfähigkeit Eingeschränkter, wie zum Beispiel ein Volltrunkener oder ein geistig Gestörter, kann überhaupt nicht wirksam einwilligen, weil er nicht in der Lage ist, die Reichweite seiner Erklärung zu erfassen (OLG Frankfurt, NJW 1987, 1087).