Initiative
Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Verstrickung in eine Straftat

Was bedeutet Verstrickung in eine Straftat?

Ein Verstrickung kann die Teilnahme an einer Straftat (Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe) sein, aber auch die Begünstigung von Tätern oder Teilnehmern der Tat, wie z.B. Strafvereitelung oder Hehlerei.

  • Begünstigung ist juristisch gesehen die Hilfe, die jemand einem Täter nach der Tat in der Absicht leistet, ihm „die Vorteile der Tat zu sichern“ ( § 257 Abs. 1 StGB ). Dazu gehört beispielsweise die Hilfe beim Verstecken, Beiseiteschaffen oder beim Absatz der Beute, aber auch das Irreführen der Strafverfolgungsbehörden über Umfang und Aufenthaltsort erbeuteter Sachen z.B. im Zeitungsbericht.
  • Strafvereitelung begeht, wer einen Straftäter nach der Tat der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung entzieht (§ 258 StGB): Darunter fällt Fluchthilfe jeder Art (auch durch finanzielle Unterstützung), das Verbergen des Täters, Gewähren von Unterschlupf, aber auch falsche Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, die dem Täter die Flucht ermöglichen.
  • Hehlerei begeht, wer Diebesgut ankauft, sich oder einem anderen verschafft, absetzt oder beim Absatz hilft (§ 259 Abs.1 StGB).