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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Novellierung Kartellrecht

Im Sommer 2005 ist ein Versuch der rot-grünen Koalition gescheitert, im Zuge einer europarechtlich notwendigen Novellierung des Kartellrechts die Zusammenschlüsse von Presseunternehmen zu erleichtern. Das war von einigen Großverlagen gefordert worden. Zeitungsvielfalt und Meinungspluralismus in Deutschland, hieß es, brauchten eine gesicherte wirtschaftliche Grundlage.

Nach dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministers sollten künftig auch Großverlage Zeitungen erwerben dürfen, wenn der vorherige Eigentümer oder ein unabhängiger Dritter mindestens 25,1 Prozent der Anteile behält. Zudem soll die Umsatzschwelle, von der an das Kartellamt Fusionen und Zukäufe genehmigen muss, auf 50 Millionen Euro erhöht werden. Verlage, deren Umsatz unter zwei Millionen Euro liegt, sollen ganz ohne kartellrechtliche Prüfung übernommen werden dürfen, gleichgültig wie hoch der Umsatz des Käufer-Verlages ist (De-Minimis-Klausel).

Auch die Zusammenarbeit von Zeitungsverlagsunternehmen in den Bereichen Anzeigen, Druck und Abonnementvertrieb erleichtert werden. An solchen Kooperationen sollten direkt nicht mehr als fünf Zeitungen beteiligt sein. Sowohl die vertragliche Zusammenarbeit als auch Zusammenschlüsse wären im Voraus von den Kartellbehörden zu prüfen. Die neue Regelung sollte auf fünf Jahre befristet sein. Danach hätte der Gesetzgeber auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts der Bundesregierung erneut beschließen müssen.

Viele kleinere und mittlere Zeitungshäuser waren entschieden gegen solche Erleichterungen. Rückendeckung erhielten sie vom Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge: „Die geplanten Änderungen wären für die Leser, die Anzeigenkunden und die Pressevielfalt schädlich“. Am besten wäre es, so Böge, alles zu lassen, wie es ist. So kam es denn auch: Nachdem die unionsgeführten Länder im Vermittlungsausschuss des Bundesrates über die Pressefusion nicht einmal diskutieren wollten, wurde dieser Bereich aus der Kartellrechtsnovelle völlig herausgenommen.