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Tageszeitung e.V.

Online Lexikon Presserecht

Aus der Spruchpraxis des Deutschen Presserates

Extreme Meinungsäußerungen

Eine Regionalzeitung hatte unter der Überschrift „Der Kluge geht, bevor das Böse kommt“ einen Leserbrief zum Thema EU-Beitritt der Türkei veröffentlicht. Das deutsche Volk sei in seiner Existenz bedroht, die rasch wachsende muslimischen Bevölkerung habe die Chance, die Deutschen aus Deutschland zu werfen und deren Vermögen an sich zu nehmen. Der Glaube an die Integration sei ein naiver Traum, denn der Koran fordere die Muslime auf, alle Ungläubigen zu töten. Ein Leser fand den Brief diskriminierend. Mit der Überschrift signalisiere der verantwortliche Redakteur, die Redaktion teile die Ansichten des Verfassers. Die Zeitung wies dies zurück: Der Redakteur fasse stets den Inhalt der Leserbriefe in der Überschrift zusammen, die somit nicht der Meinung der Zeitung entspreche.

Der Beschwerdeausschuss sprach wegen Verstoßes gegen Ziffer 12 des Pressecodex eine Rüge aus. Enthalten Leserzuschriften extreme Meinungsäußerungen, müsse die Redaktion diese auf Vereinbarkeit mit dem Pressekodex prüfen und ggf. redigieren. Äußerst unglücklich sei, dass die Redaktion mit der Überschrift den Eindruck erwecken konnte, die Zeitung identifiziere sich in Teilen mit dem Inhalt des Briefes.

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