Online Lexikon Presserecht
Illegale Zuwanderung
Ausländerinnen und Ausländer, die sich ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten, tun dies gesetzeswidrig, also illegal. Da der Begriff „Illegale“ teilweise als menschlich diskriminierend angesehen wird, lautet die politisch korrekte Bezeichnung „Ausländer ohne Aufenthaltsstatus“.
Exakte Zahlen fehlen
Anders als in den USA gibt es keine offiziellen Schätzungen, wie viele Ausländer sich illegal aufhalten. Die Bundesausländerbeauftragte verweist auf Experten-Schätzungen zwischen 500 000 und 1,5 Millionen. Aussagen über die Staatsangehörigkeit sind auf Basis der polizeilichen Kriminalstatistiken der Bundesländer möglich, aber nicht bundesweit. Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen und Bayern weisen darauf hin, dass Jugoslawen (17.7 Prozent bzw. 24,3 Prozent), Polen (15,6 Prozent bzw. 7,4 Prozent) und Türken (11,5 Prozent bzw. 5,2 Prozent) stark vertreten sind.
Auch auf örtlicher Ebene gibt es kaum Zahlen: 10 000 bis 20 000 Illegale leben nach groben Schätzungen in Frankfurt. Ob diese Zahlen der Realität entsprechen, ist fraglich. Auch die Polizei kann sich nur über Hilfskonstruktionen an die tatsächliche Zahl herantasten: Im Jahr 2003 wurden in Deutschland insgesamt 96.197 Aufgriffsfälle wegen unerlaubten Aufenthalts registriert (darunter knapp 89.000 Aufgriffsfälle wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz oder das Asylverfahrensgesetz. Zieht man hiervon die 20.035 Aufgriffe an der Grenze ab (die auch in die PKS eingehen), so ergibt sich eine Größenordnung von rund 76.000 Aufgriffen innerhalb des Bundesgebiets. Diese Zahl kann gewissermaßen als Untergrenze des „Bestandes“ Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, für das Jahr 2003 betrachtet werden. Die Zahl der Aufgriffe wegen unerlaubten Aufenthalts ist seit 1998 kontinuierlich gesunken, von 2001 auf 2002 um etwa acht Prozent, von 2002 auf 2003 um weitere 14,5 Prozent.
Wie hoch die Zahl derer ist, die keinen Kontakt zur Polizei hatten, weil sie in keine Personenkontrolle liefen und unbescholten – bis auf den Straftatbestand „Verstoß gegen das Ausländergesetz“ – ihrer Arbeit nachgehen, darüber kann laut Polizeisprecher Peter Öhm nur spekuliert werden.
Bundesgrenzschutz
Der grenzpolizeiliche Schutz ist Aufgabe des dem Bundesinnenminister unterstellten Bundesgrenzschutzes, dem rund 30 000 Mitarbeiter angehören. An den deutschen EU-Außengrenzen lagen die Feststellungen der unerlaubten Einreisen mit 6.649 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres (6.647 Personen). An der deutsch-polnischen EU-Außengrenze war nach einem mehrjährigen rückläufigen Trend im Jahr 2003 mit 2.208 Feststellungen (2002: 1.974) erstmals eine Zunahme der unerlaubten Einreisen zu verzeichnen. Ursächlich für diese Entwicklung war die Zunahme von unerlaubten Einreisen ukrainischer Staatsangehöriger. Dagegen sind die Zahlen der Aufgriffe sowohl an den deutschen Schengengrenzen (–16,6 Prozent) als auch an der Grenze zu Tschechien (–14,1 Prozent) stark rückläufig.
Weitere Ursachen für die allgemeine Entwicklung sind im verstärkten Ausbau der Grenzsicherung durch die beiden östlichen Anrainerstaaten sowie in der stetigen Intensivierung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen des Bundesgrenzschutzes und der Anrainerstaaten zu sehen.
Betrachtet man die aufgegriffenen Personen an den deutschen Grenzen differenziert nach Staatsangehörigkeit, so zeigt sich, dass im Jahr 2003 im Vergleich zum Vorjahr insbesondere die Zahl der unerlaubten Einreisen von Personen aus der Russischen Föderation (von 1.129 auf 1.473), der Volksrepublik China (von 1.017 auf 1.371) und der Ukraine (von 1.125 auf 1.362) gestiegen sind. Stark rückläufige Aufgriffszahlen wurden dagegen bei Staatsangehörigen aus dem Irak (–48,6 Prozent auf 944), Afghanistan (–43,7 Prozent auf 610) und Bulgarien (–41,7 Prozent auf 636) registriert. Auch bei Personen aus Serbien und Montenegro setzte sich der seit der Beendigung des Kosovo-Konflikts Mitte 1999 festzustellende Rückgang der unerlaubten Einreisen fort (von 2.172 im Jahr 2002 auf 1.739 im Jahr 2003).
Zurückweisungen
Die Grenzbehörden haben in 2002 an den deutschen Grenzen 47 286 Zurückweisungen vorgenommen, im Vergleich zu 2001 (51 054 Zurückweisungen) ein Rückgang um 7,4 %. Sie haben 11 138 Zurückschiebungen*) durchgeführt, im Vergleich zu 2001 ein
Rückgang um 30,6 %.
Verdachtsunabhängige Kontrollen
Eine am 1. September 1998 in Kraft getretene Befugniserweiterung hat sich nach Einschätzung des Bundesgrenzschutzes bewährt. Nach Änderung / Ergänzung der §§ 22 Abs. 1 a, 23 Abs. 1 und 44 Abs. 2 des BGSG darf der BGS verdachtsunabhängig Kontrollen zur Verhinderung oder Unterbindung der unerlaubten Einreise vornehmen.
Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration
Im Juli 2006 wurde eine zentrale Stelle geschaffen, welche die unterschiedlichen befassten Behörden dauerhaft zusammenbringt. Mit dem GASIM (Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration) wird eine ständige, behördenübergreifende „Informations-, Koordinations- und Kooperationsplattform“ unter Beibehaltung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geschaffen. Durch die Beteiligung des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und auch durch die Einbindung des Auswärtigen Amtes wird die fachliche Kompetenz aller beteiligten Behörden gebündelt und effektiv genutzt. Der bisherige Informationsaustausch zwischen den mit der Bekämpfung und der Verhütung der illegalen Migration befassten Behörden wird durch diesen Kooperationsrahmen nicht ersetzt, sondern ergänzt. Da die Länder für viele Delikte, die mit der Schleusungskriminalität zusammenhängen, sowie für die Ausführung der ausländerrechtlichen Regelungen zuständig sind, wird deren baldige Einbindung angestrebt.
Ziel ist es, die Informationsbasis im Hinblick auf auswerterelevante Sachverhalte, Auswerteschwerpunkte und laufende Ermittlungen zu verbesserb. Internationale Bezüge und Verflechtungen sollen besser erkannt und aufgeklärt werden. Dies führt, so die Bundesregeirung, zu einer konsequenten und verzahnte Nutzung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Migration. Dem Netzwerk der illegalen Migration wird unter Berücksichtigung delikts- und behördenübergreifender Aspekte und Verantwortlichkeiten ein Netzwerk behördlicher Kommunikation und Information entgegengesetzt. Zudem soll eine Frühwarnfunktion für die betroffenen Behörden aber auch für die politische Ebene geschaffen werden.
Recherchehinweise zum Thema:
Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101, 10559 Berlin, Telefon 01888 – 681-0, Fax 01888 – 681-2926, E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Bundesgrenzschutz, Internet: www.bundesgrenzschutz.de